Der Modellversuch des begleiteten Fahrens mit 17

Die Anzahl von ca. 22000 jungen Menschen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die in tödliche Verkehrsunfälle und Unfälle mit Schwerverletzen verwickelt sind, ist extrem hoch und liegt prozentual deutlich über allen anderen Altersgruppen. Alle bisherigen Gegenmaßnahmen haben nur eine geringe Wirkung erzielt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die fehlende Fahrpraxis der Fahranfänger. Nur durch Fahrpraxis wird man mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen konfrontiert und lernt, sie zu bewältigen.

Nachdem Niedersachsen im Jahre 2004 als erstes Bundesland den Modellversuch einführte, wurden am 14.11.2005 in der Landesvertretung Niedersachsens in Berlin vor nationalen und internationalen Experten die ersten Ergebnisse des Modellversuchs vorgestellt. Dabei wurde mit 40% weniger selbstverschuldeten Unfüllen und 60% weniger Bußgeldern ein Resultat erzielt, dass die Erwartungen bei weitem übertroffen hat.

Nach der Zustimmung und Verabschiedung der gesetzlichen und somit bundeseinheitlichen Grundlagen durch den Bundesrat im Juli 2005, können nun alle Bundesländer den Modellversuch durchführen.

Seit dem 01.10.2005 kann in vielen weiteren Bundesländern die Fahrerlaubnisprüfungen durchführt (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig-Holstein), die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE mit 17 erworben werden

Fahrschule Körner