| Die Fahrerlaubnis ist die staatliche
bzw. behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
auf öffentlichen Straßen. Umgangssprachlich wird die Fahrerlaubnis
oft fälschlicherweise als Führerschein bezeichnet, obwohl
der Führerschein nur die Urkunde darstellt, anhand derer eine bestehende
Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann. Die Erteilung der Fahrerlaubnis
durch die zuständige Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) ist
zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in Deutschland im
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen
festgelegt sind. Die wohl bedeutsamste Bedingung ist die Fahreignung
sowie der Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung.
Die Fahreignung wird im Straßenverkehrsgesetz vorausgesetzt. Sie
kann jedoch durch bestimmte Regelverstöße (z.B. Fahrten unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss oder gehäufte Verkehrsverstöße)
in Frage gestellt werden. In diesem Fall ist die Wiederherstellung der
Fahreignung in der Regel zunächst durch eine Medizinisch-Psychologische
Untersuchung (MPU) nachzuweisen. Seit dem 01.01.1999 sind folgende Fahrerlaubnisklassen in der EU gültig: [ Klasse A (unbeschränkt)
] [ Klasse A (beschränkt)
] [ Klasse A1 ] [ Klasse B ] [ Klasse BE ] [ Klasse C ] [ Klasse C1 ] [ Klasse D ] [ Klasse D1 ] [ Klasse E (zu B,
C, C1, D oder D1) ] [ Klassen C1E und
D1E ] Die Klassen C und D werden nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt. C1 bzw. C1E und D1 bzw. D1E werden bis zum 50. Lebensjahr befristet, danach jeweils für 5 Jahre (wie bei Klasse C bzw. D). Klassen, die es nur in Deutschland gibt: [ Klasse L ] [ Klasse M ] [ Klasse S ] [ Klasse T (schließt L,
M und S ein) ]
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